Freitag, 6. Mai 2011

Altersvorsorge: Deutsche attestieren Fonds gute Tauglichkeit

Die Mehrheit der deutschen Fondsbesitzer bewertet Investmentfonds als altersvorsorgetauglich, so das Ergebnis einer aktuellen bevölkerungsrepräsentativen Studie von AXA Investment Managers. 68 Prozent der befragten Fondsbesitzer bejahen die Frage, ob eine Geldanlage in Fonds gut für die Altersvorsorge geeignet ist.

Immerhin 46 Prozent der Gesamtbefragten bewerten Fonds als altersvorsorgetauglich, obwohl bislang nur 17 Prozent Investmentfonds-Anteile halten. „Auch diejenigen, die noch nicht in Fonds investiert sind, finden sie geeignet für ihre Altersvorsorge. Allerdings fehlt vielen Deutschen hierfür das nötige Geld: Über die Hälfte der Befragten gibt den Mangel an liquiden Mitteln als Hauptgrund für eine Nicht-Investition in Fonds zur Altersvorsorge an“, so Karin Kleinemas, die für Nordeuropa zuständige Marketing-Chefin bei AXA Investment Managers.


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10 Kommentare:

  1. ...auch zur Altersvorsorge! Ist imme ein spannendes Thema .

    Altersvorsorge: Deutsche attestieren Fonds gute Tauglichkeit
    04.05.2011

    Die Mehrheit der deutschen Fondsbesitzer bewertet Investmentfonds als altersvorsorgetauglich, so das Ergebnis einer aktuellen bevölkerungsrepräsentativen Studie von AXA Investment Managers. 68 Prozent der befragten Fondsbesitzer bejahen die Frage, ob eine Geldanlage in Fonds gut für die Altersvorsorge geeignet ist.


    Immerhin 46 Prozent der Gesamtbefragten bewerten Fonds als altersvorsorgetauglich, obwohl bislang nur 17 Prozent Investmentfonds-Anteile halten. „Auch diejenigen, die noch nicht in Fonds investiert sind, finden sie geeignet für ihre Altersvorsorge. Allerdings fehlt vielen Deutschen hierfür das nötige Geld: Über die Hälfte der Befragten gibt den Mangel an liquiden Mitteln als Hauptgrund für eine Nicht-Investition in Fonds zur Altersvorsorge an“, so Karin Kleinemas, die für Nordeuropa zuständige Marketing-Chefin bei AXA Investment Managers.

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  2. Schaut hier mal drauf. Incl. Aktenzeichen und Musterbrief

    Urteil: Ratenzuschlagsklausel bei Versicherung unzulässig

    Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 3. Mai 2011 eine Vertragsklausel der Neue Leben Versicherung für unwirksam erklärt. Dabei geht es um Ratenzuschläge, die der Versicherer erhebt, wenn Versicherte seine Prämie nicht einmal im Jahr sondern monatlich, halbjährlich oder quartalsweise zahlt.

    www.dasinvestment.com

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  3. Hallo , mal als Info zum Thema Fondspolicen

    Seit drei Jahren rückläufig

    „Der Absatz fondsgebundener Versicherungsprodukte hat sich im Jahr 2010 noch nicht von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise erholt“, erklärt Marcel Schmitz vom Beratungsunternehmen Towers Watson, das in der letzten Woche seine Studie „FLV-Update“ (FLV steht für Fondsgebundene Lebensversicherung) vorstellte. Der Anteil von FLV am Gesamtmarkt der Lebensversicherungen verringerte sich um vier auf nur noch 16 Prozent.

    Das ist umso bitterer, als der Gesamtmarkt für Lebensversicherungen 2010 im Neugeschäft um elf Prozent gestiegen ist, während das Fondssegment poduktübergreifend um zehn Prozent gesunken ist, wie Towers Watson ermittelt hat. Vor allem das Vertragsvolumen von Produkten mit laufenden Beiträgen sanken in Größenordnungen – um 15 Prozent auf 970 Millionen Euro. Riester-und Basisrenten-Produkte waren demnach in besonderem Maße von dem Einbruch betroffen. Positiv hat sich lediglich der Verkauf von FLV mit Einmalbetrag entwickelt. Nachdem das Neugeschäft auch hier 2008 und 2009 rückläufig war, stieg es 2010 kräftig um 35 Prozent.

    Praktisch bedeutungslos sind kapitalbildende fondsgebundene Lebensversicherungen innerhalb der Fondswelt. Nur zwei Prozent beträgt der Anteil, der 2010 erneut um 27 Prozent zurück ging. Bereits 2009 gab es ein Minus von etwa einem Drittel. Der Schwund betrifft sowohl Verträge mit laufenden wie mit Einmalbeiträgen. Um die Auswirkungen der Krise zum mildern, setzen Unternehmen laut Towers Watson vermehrt auf Produkte mit Garantien. Traditionelle Garantiefonds müssen dabei immer mehr hybriden Modellen weichen, vor allem solchen mit dynamischer Anlagestrategie. Sie lagen 2010 gleichauf mit Garantiefonds und vor klassischen Hybridvarianten.

    Auch 2011 bleibt der Markt für laufende Beiträge angespannt, betonte Schmitz weiter. Beitragswachstum könne derzeit nur aus Verträgen mit Einmalbeitrag generiert werden. „Hier besteht nach wie vor großer Nachholbedarf bei den fondsgebundenen Verträgen“, bemängelt er.
    Peggy Ehlers
    VI-Report 17/2011, 10.05.2011

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  4. Beitrag aus portfolio international !

    Versicherungsvermittler muss ausreichende Beratung nachweisen

    BERLIN – Streiten sich Kunde und Versicherungsvermittler über den Inhalt und Umfang eines Beratungsgespräches, so muss der Vermittler beweisen, dass eine sachgerechte Aufklärung und Beratung stattgefunden hat. Auf dieses folgenschwere Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts, das sich mit der Beweislastverteilung bei der Beratungs- und Dokumentationspflicht in der Versicherungsvermittlung befasste, macht die Berliner GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufmerksam.

    Fehlt eine Dokumentation der angeblich erteilten Informationen sowie der ausgesprochenen Empfehlungen und Warnungen, so muss nach Ansicht der Richter in Saarbrücken davon ausgegangen werden, dass eine Beratung nicht oder nur in dem festgehaltenen Umfang stattgefunden habe. Der Vermittler kann allerdings, zum Beispiel durch einen Zeugen, den Beweis führen, dass er über die Dokumentation hinaus oder von ihr abweichend beraten hat.

    "Die Entscheidung verdeutlicht, wie rigide die Beweislastverteilung bei den Beratungs- und Dokumentationspflichten in der Versicherungsvermittlung ist“, stellt Rechtsanwalt Dietmar Goerz von der auf Versicherungsvermittler spezialisierten GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fest. „In einem Gerichtsverfahren hilft dem Vermittler dann nur noch eine aussagekräftige Beratungsdokumentation oder ein guter Zeuge. Im vorliegenden Fall hatte der beklagte Versicherungsmakler aber viel Glück. Er konnte die mangelhafte Dokumentation der Beratung durch die Zeugenaussage eines angestellten Mitarbeiters wieder ausgleichen“, meint der Berliner Anwalt.

    Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Jahre 2007 wurde im Versicherungsvertragsgesetz eine spezielle Anspruchsgrundlage für Schadensersatz eingeführt. Danach sind Versicherungsvermittler zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung von beratungsbezogenen Pflichten entsteht. Dadurch wurde sowohl für Makler als auch für Vertreter eine Beratungshaftung gesetzlich geregelt, die die Rechtsprechung bereits vorher festgeschrieben hatte, jedoch nur für Versicherungsmakler. Nunmehr können auch Versicherungsvertreter in Haftung genommen werden. In der Vergangenheit haftete für deren Fehlverhalten ausschließlich die vertretene Versicherung.

    Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Beratungspflicht vorliegen. Die Rechtsprechung hat aber Grundsätze zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Verantwortungsbereichen entwickelt. Deshalb wird von einem Versicherungsvermittler verlangt, dass er in einem Prozess darlegt, inwieweit er den Versicherungsnehmer informiert, aufgeklärt und beraten haben will. Soweit ein Versicherungsvermittler den erteilten Rat und seine Gründe dokumentiert hat, wird ihm das in der Regel nicht schwer fallen. Verletzt er jedoch die ihm gesetzlich auferlegte Dokumentationspflicht, so trägt er das Beweisrisiko (Aktenzeichen: 5 U 337/09).

    portfolio international update 16.05.2011/kmo/gcu

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  5. der Kasselaner20. Mai 2011 um 09:43

    Hallo an alle,

    wir sollten mal diskutieren, welche positiven Auswirkungen die Entwicklungen bei den Fonds auch auf die Fondspolicen haben. Immerhin lebe zumindest ich davon und ich habe immer mehr Schwierigkeiten, meinen Kunden aufzuzeigen, wie sinnvoll diese Anlage ist. Geht mir ja anscheinden nciht alleine so, wenn ich mir die Marktrückgänge, zumindest zum Teil, ansehe.

    Grüße aus Kassel

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  6. Hallo Kasselaner,

    das ist doch eigentlich ganz einfach: je besser die Versicherungsgesellschaft ihre Fondsstrategie, neudeutsch Asset Management genannt vornimmt, um so besser die Ergebnisse für die Versicherten. Ich bin bei der FWU unter Vertrag und deren aktuelle Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen. Ich meine sogar, ich habe hierzu kürzliche eine Pressemitteilung gesehen.

    Beste Grüße
    Euer Sternekoch

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  7. habe im Internet folgende Zahlen zur FWU gefunden. Zur FWU Unternehmensgruppe zählt auch die Atlaticlux, der Versicherer sowie eine Vermögensverwaltung (Wurscher ist bei FWU Vertriebschef):

    Die ATLANTICLUX bietet im Rahmen Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung die Möglichkeit, in gemanagte Anlagestrategien mit unterschiedlichen Risikoprofilen zu investieren. „Auch unsere Portfolios haben unter den nachgebenden Kursen des letzten Monats etwas gelitten, jedoch halten sich die Rückgänge deutlich in Grenzen."
    Besonders hervorzuheben ist die in den Anlagestrategien „Globale Chancen“ und „Ethisches Investment“ eingebaute Gewinnsicherung ab einer vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren. Dieses neue Konzept bietet neben einer Kapitalsicherung eine kontinuierliche, dynamische Höchststandssicherung, indem der jeweils höchste an monatlichen Stichtagen festgestellte Anteilspreis der jeweiligen Anlagestrategie zum Ende der vereinbarten Laufzeit festgeschrieben wird.

    „Im Ergebnis profitiert der Anleger kontinuierlich von den Chancen der internationalen Aktienmärkte und ist bei Laufzeitende vor Verlusten und Rückschlägen geschützt. Durch diesen Mechanismus kann das Sicherungsniveau ausschließlich ansteigen aber nicht fallen“, erklärt Wurscher. Der höchste, während der gesamten Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages festgestellte Anteilspreis, kommt für alle erworbenen Anteile am Ende der vereinbarten Laufzeit zur Auszahlung.

    „Unser Ziel ist es langfristige Renditen zu erwirtschaften und dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiken und Chancen zu achten", meint Wurscher. Die Wertsteigerung im Jahr 2010 der Portfolios „Deutsche Aktien“ und „Globale Chancen“ betrug 12,78 % beziehungsweise 12,95 %.

    Haben die wirklich so gut abgeschnitten?

    der Kasselaner

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  8. Werner Breitenbächer8. August 2011 um 23:59

    Hallo Ihr Beiden, bin auch Versicherter der FWU bzw. Atlanticlux und kann weder über die Performance noch den Service meckern. Das Haus wirkt zwar etwas staubig, aber die Zahlen stimmen.

    Herlichst Werner Breitenbächer

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  9. Hallo Werner,

    ich vermittle seit vielen Jahren die Produkte der Atlanticlux/FWU und bin sehr zufrieden.

    Natürlich kommt es auch mal zu kleineren Problemen, aber wo gibts die nicht?

    Die Mehrheit meiner Kunden berichten, dass sie sehr zurfrieden sind und bei Fragen zu ihren Verträgen bei der Atlanticlux schnell und kompetent Antwort erhalten.

    Kann ich nur weiterempfehlen.

    Gruß aus NRW

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