9.1.2012 – Die SPD hält von dem im vergangenen Sommer von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) vorgelegten Eckpunktepapier zur Stärkung der Honorarberatung bei Finanzprodukten wenig. Die SPD-Bundestagsfraktion brachte noch vor Beginn der diesjährigen Sitzungsperiode einen Antrag ein, in dem ein Konzept zum flächendeckenden Aufbau der Honorarberatung gefordert wird. Mit Hilfe eines Zwölf-Punkte-Katalogs, den die Bundesregierung abarbeiten soll, soll die Chance genutzt werden, den provisionsbasierten Vertrieb zurückzudrängen.
In dem von der SPD-Abgeordneten Kerstin Tack eingebrachten Antrag (Bundestagsdrucksache 17/8182) wird festgestellt, dass derzeit die Anzahl der Anbieter unabhängiger Beratungsleistungen im Verhältnis zu provisionsgebundenen Anbietern in einem krassen Missverhältnis steht.
Einerseits existiere kein geregeltes Berufsbild und andererseits fehle vielen Verbrauchern das Bewusstsein, dass auch die Provisionsberatung mit erheblichen Kosten verbunden sei, heißt es zur Begründung. „Die Honorarberatung bietet bei konsequenter Ausgestaltung eine echte Alternative zum herkömmlichen Provisionsmodell.“
Honorarberater soll keine Bestandprovisionen einnehmen dürfen
Um das Berufsbild neu zu definieren, soll nach den Vorstellungen der SPD künftig ein Honorarberater nur derjenige sein können, der im Zusammenhang mit der Beratung keine Zuwendungen von Dritten erhält. „Ferner darf er keine Bestandsprovisionen annehmen.“
Mischmodelle sollen untersagt werden, so dass ein Honorarberater nicht auch als provisionsvergüteter Vermittler/Makler auftreten kann. Auch eine Provisionsdurchleitung lehnt die SPD klar ab. Dies könnte Kunden dazu verführen, nach der höchsten Provisionsdurchleitung Ausschau zu halten. „Hinzu kommen immense Probleme im Rahmen der Stornohaftung.“
Neben einem formalisierten Sachkundenachweis soll der Honorarberater an laufenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Auch müsse sichergestellt werden, dass er persönlich zuverlässig sei und über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfüge.
Anbieter per Gesetz zu Nettotarif-Angeboten verpflichten
Vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt (also für Versicherungs-, Kapitalanlage- und Darlehensprodukte) ist nach Ansicht der SPD nur möglich, wenn Produktgeber zu Bereitstellung ihrer Produkte auch zu Nettotarifen verpflichtet werden. „Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Honorarberatung marktfähig wird.“
Der Kunde könne dann vergleichen, was ihn Honorarberatung und eine Netto-Police oder ein provisionsbasiertes Produkt koste. Auch sei die Ausweisung eines Produkts ohne Abschlusskosten für den Produktgeber mit „äußerst geringem Aufwand“ verbunden, da er die Abschlusskosten kenne, heißt es in dem Antrag weiter.
Vergütung soll auf Stundenbasis geregelt werden
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vergütung des Honorarberaters auf Stundenbasis zu regeln. Der Honorarberater soll die entstehenden Kosten vor der Kundenberatung darlegen. Ob weitere Regelungen für eine Gebührenordnung notwendig werden, soll nach drei Jahren überprüft werden.
Der Honorarberater soll nach diesen Plänen umsatzsteuerlich den Versicherungsmaklern gleich gestellt werden. Eine einkommensteuerliche Gleichbehandlung von provisionsfreien und provisionierten Produkten soll geprüft werden.
Die Aufsicht über die Honorarberater soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht liegen. Als Marktwächter sollten die Verbraucherzentralen installiert werden, heißt es in dem Antrag.
Quelle: VersicherungsJournal.de