Montag, 17. Februar 2014


Die persönliche Vorsorgestrategie



Entwickeln der eigenen Vorsorge- bzw. Vermögensstrategie: Die Frage nach der persönlichen Vorsorge beschäftigt nicht nur die Politik sondern sollte ein zentrales Thema für jeden einzelnen Bundesbürger sein. 

Bei einer individuellen Vorsorgestrategie sollte man sich mit drei zentralen Fragen klar, deutlich und konsequent auseinandersetzen:

  1. Welche persönlichen Risiken können kalkuliert werden?
  2. Wie schützt man das erarbeitete Vermögen für Generationen bzw. wie baut man es auf?
  3. Wie schafft man es, dass das Vermögen bzw. die eigene Arbeitskraft ausreicht, um in den verschiedenen Lebenssituationen ausreichend Vorsorge zu treffen?
  • Wer pflegt einen im Alter, nach einem Unfall oder bei Krankheit?
  • Wie sichert man die Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit?
  • Kann durch die Vorsorgestrategie das Vermögen und das Haus erhalten bleiben?

Vermögensschutz bedeutet nicht nur die Absicherung von Gegenständen, sondern auch, dass Kinder Eltern unterhalten müssen oder das Lebenswerk aufgebraucht wird. Konkret heißt das: Nachdem Lösungen für die gegebenen Risiken erarbeitet und umgesetzt wurden, sollte weiterhin die Überlegung, wie Krankheit und Pflege sich auf das Vermögen auswirken können, kalkuliert werden. 

Der Sozialstaat sichert im Notfall das Existenzminimum. Aber wer aktiv sein Leben gestaltet, möchte meist mehr als Existenzsicherung: Man möchte sein Leben genießen, Spaß an dem haben, was man sich angeschafft hat, und stolz auf das Erschaffene sein. Durch die Wahl der richtigen Strategie sollte jeder - auch gerade junge Berufseinsteiger - die Möglichkeit wahrnehmen privat für sein Alter Vorsorge und Schutz zu betreiben. 

Montag, 11. Februar 2013

Versicherungsmakler: wird sich die Situation dramatisch verschlechtern?



Das renommierte Versicherungsmagazin hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie Maklerunternehmen ihren Generationenwechsel vollziehen können. Versicherungsmagazin ist sich dabei auch nicht zu schade, Ross und Reiter zu nennen. Immer mehr Versicherungsmakler geben dabei auf, werden vom Verwaltungswahn und der gleichzeitigen Deckelung der Provisionsansprüche aufgefressen. Alle Experten, die sich mit dem An- und Verkauf von Maklerunternehmen beschäftigen sind sich dabei dahingehend einig, dass sich die Situation in den kommenden Jahren noch einmal dramatisch verschlechtern wird und viele Unternehmen nicht mehr mit einem Verkauf rechnen können, sondern höchsten mit einer weitestgehend verlustfreien Liquidation. Dann aber bleibt für den Makler oftmals nicht mehr viel übrig und ihn trifft, was er gegenüber seinen Kunden über Jahre "predigte": Du musst etwas für das Alter tun – je früher um so besser. Wir sind neugierig, wie dieses sensible Thema im Vertrieb ankommt und freuen uns über Reaktionen.    

Dienstag, 31. Juli 2012

Honorarberatung gefährdet Vermittleragenturen

Provisionsvergütung: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) plädiert für eine Festigung und Bewahrung des Provisionssystems in der Versicherungsvermittlung.

Auf der Jahreshauptversammlung stimmten die BVK-Delegierten einstimmig für den Leitantrag des Präsidiums „Festigung der Provisionen“. Im Leitantrag kritisiert der BVK, dass die Versicherungsvermittler von politischen Entscheidungsträger und Verbraucherschützern unzulässigerweise für die Finanzkrise verantwortlich gemacht würden. Durch Honorarberatung würden Kunden doppelt belastet, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Denn die honorarpflichtige Versicherungsberatung führe nicht zum Versicherungsschutz, sodass bei Vertragsabschluss in der Regel zusätzliche Kosten entstehen würden. Daher würden diejenigen mit schwacher Finanzkraft auf die wichtige Beratung verzichten.
Zudem würde die Umstellung auf Honorarberatung dazu führen, dass Abertausende Vermittleragenturen mit ihren Mitarbeitern gefährdet wären, so der BVK-Präsident weiter. Eine flächendeckende Beratung sei außerdem durch die derzeit 240 registrierten Versicherungsberater gar nicht möglich.

Quelle: cash. 7/2012, S. 124

Montag, 14. Mai 2012

Riester-Rente mit Fondssparplan immer beliebter


Das Vermögen der Riester-Fondssparer erreichte laut BVI per 31. Dezember 2011 rund 8,3 Mrd. Euro und übertraf den Vorjahreswert um eine Milliarde Euro (+12,7 Prozent). Gemäß den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wuchs innerhalb von zwölf Monaten die Zahler Riester-Fondssparpläne um rund 4,9 Prozent auf fast 3 Millionen Fondssparpläne per Ende 2011.
Der Anteil der Fondssparpläne an den Riester-Verträgen insgesamt liegt bei 19,2 Prozent. Die Zahl der Riester-Versicherungsverträge stieg 2011 um 4,8 Prozent auf knapp 10,9 Mio. Verträge. Die erst im Jahr 2008 eingeführte Riester-Eigenheimrente hat mit 775.000 Verträgen die Zahl der Riester-Banksparpläne (750.000) erstmals überholt.
Insgesamt wurden per Ende 2011 knapp 15,4 Mio. Riester-Verträge gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von rund 6,7 Prozent. 
(Quelle: BVI)

Mittwoch, 25. Januar 2012

Drei Viertel gegen erfolgsunabhängiges Honorar


Nur ein Fünftel der Deutschen würde einen Honorarberater auch dann bezahlen, wenn im Anschluss an die Finanzberatung kein Vertrag geschlossen wird, so eine aktuelle Forsa-Umfrage. Drei Viertel der Befragten möchten für eine solche Beratungsleistung nicht bezahlen.
Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hatte im Zeitraum vom 16. bis 21. Dezember 2011 1.005 Bundesbürger zwischen 18 und 50 Jahren zum Thema Finanz- und insbesondere Honorarberatung befragt.
In der Situation, dass man eine Versicherung abschließen und sich darüber im Vorwege bei einem Finanzberater informieren will, wäre demnach ein Fünftel (21 Prozent) der Studienteilnehmer  bereit, für dessen Beratung eine erfolgsunabhängige Gebühr zu zahlen. 76 Prozent der Befragten möchten für eine solche Beratungsleistung nicht bezahlen.
 
Auch die wirtschaftliche Situation hat laut der Studie Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft. So gaben elf Prozent der Bundesbürger mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro an, dass sie sich vorstellen können den Berater erfolgsunabhängig zu bezahlen. Bei einem Einkommen zwischen 1.500 und 3.000 Euro sind es immerhin 23 Prozent. Bei den Befragten, die 3.000 Euro oder mehr verdienen, wäre ein Viertel (26 Prozent) zur erfolgsunabhängigen Bezahlung bereit.


30 Prozent derjenigen, die bereit sind, eine erfolgsunabhängige Gebühr für eine Finanzberatung zu zahlen, würden dafür weniger als 50 Euro ausgeben, so die Meinungsforscher. 49 Prozent wären bereit, für eine solche einmalige Beratung zwischen 50 und 100 Euro zu bezahlen. Lediglich 13 Prozent wären bereit, für eine solche Beratungsleistung mehr als 100 Euro zu zahlen. (jb)
Ouelle: cash-online.de