Montag, 14. Mai 2012

Riester-Rente mit Fondssparplan immer beliebter


Das Vermögen der Riester-Fondssparer erreichte laut BVI per 31. Dezember 2011 rund 8,3 Mrd. Euro und übertraf den Vorjahreswert um eine Milliarde Euro (+12,7 Prozent). Gemäß den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wuchs innerhalb von zwölf Monaten die Zahler Riester-Fondssparpläne um rund 4,9 Prozent auf fast 3 Millionen Fondssparpläne per Ende 2011.
Der Anteil der Fondssparpläne an den Riester-Verträgen insgesamt liegt bei 19,2 Prozent. Die Zahl der Riester-Versicherungsverträge stieg 2011 um 4,8 Prozent auf knapp 10,9 Mio. Verträge. Die erst im Jahr 2008 eingeführte Riester-Eigenheimrente hat mit 775.000 Verträgen die Zahl der Riester-Banksparpläne (750.000) erstmals überholt.
Insgesamt wurden per Ende 2011 knapp 15,4 Mio. Riester-Verträge gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von rund 6,7 Prozent. 
(Quelle: BVI)

Mittwoch, 25. Januar 2012

Drei Viertel gegen erfolgsunabhängiges Honorar


Nur ein Fünftel der Deutschen würde einen Honorarberater auch dann bezahlen, wenn im Anschluss an die Finanzberatung kein Vertrag geschlossen wird, so eine aktuelle Forsa-Umfrage. Drei Viertel der Befragten möchten für eine solche Beratungsleistung nicht bezahlen.
Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hatte im Zeitraum vom 16. bis 21. Dezember 2011 1.005 Bundesbürger zwischen 18 und 50 Jahren zum Thema Finanz- und insbesondere Honorarberatung befragt.
In der Situation, dass man eine Versicherung abschließen und sich darüber im Vorwege bei einem Finanzberater informieren will, wäre demnach ein Fünftel (21 Prozent) der Studienteilnehmer  bereit, für dessen Beratung eine erfolgsunabhängige Gebühr zu zahlen. 76 Prozent der Befragten möchten für eine solche Beratungsleistung nicht bezahlen.
 
Auch die wirtschaftliche Situation hat laut der Studie Einfluss auf die Zahlungsbereitschaft. So gaben elf Prozent der Bundesbürger mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro an, dass sie sich vorstellen können den Berater erfolgsunabhängig zu bezahlen. Bei einem Einkommen zwischen 1.500 und 3.000 Euro sind es immerhin 23 Prozent. Bei den Befragten, die 3.000 Euro oder mehr verdienen, wäre ein Viertel (26 Prozent) zur erfolgsunabhängigen Bezahlung bereit.


30 Prozent derjenigen, die bereit sind, eine erfolgsunabhängige Gebühr für eine Finanzberatung zu zahlen, würden dafür weniger als 50 Euro ausgeben, so die Meinungsforscher. 49 Prozent wären bereit, für eine solche einmalige Beratung zwischen 50 und 100 Euro zu bezahlen. Lediglich 13 Prozent wären bereit, für eine solche Beratungsleistung mehr als 100 Euro zu zahlen. (jb)
Ouelle: cash-online.de

Donnerstag, 12. Januar 2012

Studie | Hochschulabsolventen Versicherungsvermittlung


Wie kann die Versicherungsvermittlung sowohl den gestiegenen Ansprüchen der Versicherungsnehmer als auch den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen in Zukunft optimal gerecht werden?
Die SMARTcompagnie nähert sich dieser Aufgabenstellung in ihrer aktuellen Studie „Rekrutierung von Hochschulabsolventen für die Versicherungsvermittlung“ aus Sicht der Personalbeschaffung.


Montag, 9. Januar 2012

Neuer Angriff auf die Provisionsberatung

9.1.2012 – Die SPD hält von dem im vergangenen Sommer von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) vorgelegten Eckpunktepapier zur Stärkung der Honorarberatung bei Finanzprodukten wenig. Die SPD-Bundestagsfraktion brachte noch vor Beginn der diesjährigen Sitzungsperiode einen Antrag ein, in dem ein Konzept zum flächendeckenden Aufbau der Honorarberatung gefordert wird. Mit Hilfe eines Zwölf-Punkte-Katalogs, den die Bundesregierung abarbeiten soll, soll die Chance genutzt werden, den provisionsbasierten Vertrieb zurückzudrängen.
In dem von der SPD-Abgeordneten Kerstin Tack eingebrachten Antrag (Bundestagsdrucksache 17/8182) wird festgestellt, dass derzeit die Anzahl der Anbieter unabhängiger Beratungsleistungen im Verhältnis zu provisionsgebundenen Anbietern in einem krassen Missverhältnis steht.
Einerseits existiere kein geregeltes Berufsbild und andererseits fehle vielen Verbrauchern das Bewusstsein, dass auch die Provisionsberatung mit erheblichen Kosten verbunden sei, heißt es zur Begründung. „Die Honorarberatung bietet bei konsequenter Ausgestaltung eine echte Alternative zum herkömmlichen Provisionsmodell.“
Honorarberater soll keine Bestandprovisionen einnehmen dürfen
Um das Berufsbild neu zu definieren, soll nach den Vorstellungen der SPD künftig ein Honorarberater nur derjenige sein können, der im Zusammenhang mit der Beratung keine Zuwendungen von Dritten erhält. „Ferner darf er keine Bestandsprovisionen annehmen.“
Mischmodelle sollen untersagt werden, so dass ein Honorarberater nicht auch als provisionsvergüteter Vermittler/Makler auftreten kann. Auch eine Provisionsdurchleitung lehnt die SPD klar ab. Dies könnte Kunden dazu verführen, nach der höchsten Provisionsdurchleitung Ausschau zu halten. „Hinzu kommen immense Probleme im Rahmen der Stornohaftung.“
Neben einem formalisierten Sachkundenachweis soll der Honorarberater an laufenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen. Auch müsse sichergestellt werden, dass er persönlich zuverlässig sei und über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfüge.
Anbieter per Gesetz zu Nettotarif-Angeboten verpflichten
Vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt (also für Versicherungs-, Kapitalanlage- und Darlehensprodukte) ist nach Ansicht der SPD nur möglich, wenn Produktgeber zu Bereitstellung ihrer Produkte auch zu Nettotarifen verpflichtet werden. „Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Honorarberatung marktfähig wird.“
Der Kunde könne dann vergleichen, was ihn Honorarberatung und eine Netto-Police oder ein provisionsbasiertes Produkt koste. Auch sei die Ausweisung eines Produkts ohne Abschlusskosten für den Produktgeber mit „äußerst geringem Aufwand“ verbunden, da er die Abschlusskosten kenne, heißt es in dem Antrag weiter.
Vergütung soll auf Stundenbasis geregelt werden
In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vergütung des Honorarberaters auf Stundenbasis zu regeln. Der Honorarberater soll die entstehenden Kosten vor der Kundenberatung darlegen. Ob weitere Regelungen für eine Gebührenordnung notwendig werden, soll nach drei Jahren überprüft werden.
Der Honorarberater soll nach diesen Plänen umsatzsteuerlich den Versicherungsmaklern gleich gestellt werden. Eine einkommensteuerliche Gleichbehandlung von provisionsfreien und provisionierten Produkten soll geprüft werden.
Die Aufsicht über die Honorarberater soll bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht liegen. Als Marktwächter sollten die Verbraucherzentralen installiert werden, heißt es in dem Antrag.
Quelle: VersicherungsJournal.de

Mittwoch, 16. November 2011

Rentensystem: Was zu verbessern wäre



Die Bundesrepublik ist stolz auf ihren Generationenpakt, doch im direkten Vergleich der Rentensysteme weltweit kommt Deutschland gerade mal auf Rang 13 von 16. Das Beratungsunternehmen Mercer und das Australian Center for Financial Services haben die Altersversorgung in 16 Nationen auf ihre „Angemessenheit", „Nachhaltigkeit" und „Integrität" hin untersucht- sowohl staatliche Rententräger als auch bAV. Defizite in den letzteren Kriterien gebe es, weil bAV hierzulande nicht allzu weit verbreitet sei und Pflichtbeiträge fehlten. "Auch die Tatsache, dass die gesetzliche Aufsicht über die Versorgungswerke schwach ausgeprägt ist, hat für ein schlechtes Rating gesorgt", sagt Dr. Peter Doetsch, Deutschlandchef von Mercer. Bei der „Angemessenheit" spricht er hingegen gute Noten aus - auch wegen des "guten Versorgungsgrads bei Durchschnittsverdienern". Weitere Reformen seien nötig, „damit unser System den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft besser gerecht werden kann".
Creditreform 11-2011, S. 27