Vertriebsrundschreiben "Steuerschlussverkauf"

Nutzen Sie die letzte Chance zur früheren Auszahlung!
Sehr geehrte, liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner!

Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahre 2005 werden die Erträge neu abgeschlossener Lebens- und Rentenversicherungen zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme (Ablaufleistung) die eingezahlten Beiträge (zzgl. evtl. Vermittlungsgebühren) abgezogen. Der so ermittelte Ertrag unterliegt zwar der Einkommensteuer, jedoch sind davon 50 % steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren hat und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird.

Ab 01.01.2012 tritt nun die Erhöhung des Renteneintrittsalters und somit die Erhöhung des frühesten Fälligkeitsdatums auf das vollendete 62. Lebensjahr für Neuverträge in Kraft. Dies bedeutet, dass für alle neu abgeschlossenen Verträge ab 01.01.2012 die steuerliche Privilegierung unter den o. g. Voraussetzungen erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr greift.

Insbesondere beim Abschluss von Produkten der Schicht 1 (BasisRente) und der Schicht 2 (RiesterRente, Betriebliche Altersvorsorge) ist ab dem o.g. Zeitpunkt eine Auszahlung vor dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgeschlossen!

Ausschlaggebend hierfür ist das Abschlussdatum bzw. das Policierungsdatum (bei der Betrieblichen Altersvorsorge das Datum der Zusage)!
Mit der Beratungssoftware AVM 2.0 und der Ihnen zur Verfügung stehenden Online-Policierung haben Sie die Chance, bis zum 31.12.2011 Verträge mit der "alten Regelung" (auch mit einem späteren Beginndatum) abzuschließen. Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, Ihre Kunden und vor allem unschlüssige Interessenten noch dieses Jahr zu besuchen und zum Abschluss zu bewegen.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg.
Ihr
i. V. Andreas Wurscher

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