Nutzen Sie die letzte Chance zur früheren Auszahlung!
Sehr geehrte, liebe
Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner!
Seit der Einführung des
Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahre 2005 werden die Erträge neu
abgeschlossener Lebens- und Rentenversicherungen zum Auszahlungszeitpunkt voll
besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme (Ablaufleistung) die
eingezahlten Beiträge (zzgl. evtl. Vermittlungsgebühren) abgezogen. Der so
ermittelte Ertrag unterliegt zwar der Einkommensteuer, jedoch sind davon 50 %
steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren hat und
erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird.
Ab 01.01.2012 tritt nun die
Erhöhung des Renteneintrittsalters und somit die Erhöhung des frühesten
Fälligkeitsdatums auf das vollendete 62. Lebensjahr für Neuverträge in Kraft.
Dies bedeutet, dass für alle neu abgeschlossenen Verträge ab 01.01.2012 die
steuerliche Privilegierung unter den o. g. Voraussetzungen erst ab dem vollendeten
62. Lebensjahr greift.
Insbesondere beim Abschluss von
Produkten der Schicht 1 (BasisRente) und der Schicht 2 (RiesterRente,
Betriebliche Altersvorsorge) ist ab dem o.g. Zeitpunkt eine Auszahlung vor dem
vollendeten 62. Lebensjahr ausgeschlossen!
Ausschlaggebend hierfür ist das
Abschlussdatum bzw. das Policierungsdatum (bei der Betrieblichen Altersvorsorge
das Datum der Zusage)!
Mit der Beratungssoftware AVM
2.0 und der Ihnen zur Verfügung stehenden Online-Policierung haben Sie die
Chance, bis zum 31.12.2011 Verträge mit der "alten Regelung" (auch
mit einem späteren Beginndatum) abzuschließen. Nutzen Sie die einmalige
Gelegenheit, Ihre Kunden und vor allem unschlüssige Interessenten noch dieses
Jahr zu besuchen und zum Abschluss zu bewegen.
Wir wünschen Ihnen dabei viel
Erfolg.
Ihr
i. V. Andreas Wurscher
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